Mit dem im April eingerichteten Härtefallfonds hat die Stadt bislang mehr als 280 von der Corona-Pandemie beeinträchtigte Unternehmen und Freiberufler unterstützt und rund 1,25 Millionen Euro ausgezahlt. Die Stadt ergänzte damit die Corona-Soforthilfe des Landes Niedersachsen und fing besondere Härtefälle auf, die von dieser nicht oder nicht in ausreichendem Maße Gebrauch machen konnten. Deckte die Soforthilfe des Landes den ermittelten Förderbedarf der Antragsteller nicht, glich der Braunschweiger Härtefallfonds die ermittelten Lücken bis zu einer Höhe von 30.000 Euro aus. Zuletzt ging das Antragsaufkommen bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft deutlich zurück.

Zum 1. Juni ersetzte das Land Niedersachsen die Corona-Soforthilfe durch die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Aufgrund der veränderten Förderkulisse war seither unklar, inwieweit die städtische Richtlinie mit den neuen Förderbedingungen vereinbar ist. Inzwischen teilten sowohl die NBank als auch der Niedersächsische Städtetag mit, dass sie von einer ergänzenden kommunalen Förderung parallel zu den neuen Überbrückungshilfen aufgrund rechtlicher Bedenken abraten. Demnach sollen keine kommunalen Förderungen parallel zur aktuellen Überbrückungshilfe für den gleichen Förderzweck erfolgen.

„Der Braunschweiger Härtefallfonds hat vielen Unternehmen und Freischaffenden schnell und unkompliziert geholfen. Nicht alle konnten von der Landes-Soforthilfe profitieren, manche mussten aufgrund der Masse an Anträgen bei der NBank länger auf die Zahlungen warten und brauchten kurzfristig unsere Unterstützung“, so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. „Durch die aktuellen Förderprogramme von Bund und Land stehen Unternehmen in Not weiterhin umfangreiche staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die zur Bewältigung der Krise beitragen.“

Der bis Jahresende verfügbare Braunschweiger Härtefallfonds kann damit weiterhin ergänzend zu bereits gestellten Anträgen auf die niedersächsische Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen werden, allerdings nicht als Ergänzung zur aktuellen Corona-Überbrückungshilfe. 

Insgesamt stehen im städtischen Härtefallfonds drei Millionen Euro für Unterstützungsleistungen an Unternehmen und Freischaffende zur Verfügung. Hinzu kommt eine Million Euro für Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen. Dieser Teil der Richtlinie ist nach aktuellem Stand nicht von der veränderten Förderkulisse betroffen und kann wie bisher fortgeführt werden.

„Die wirtschaftliche Lage ist in vielen Branchen nach wie vor so unsicher wie der weitere Verlauf der Pandemie. Deshalb werden wir den Braunschweiger Härtefallfonds nicht auflösen, sondern die Entwicklungen beobachten und bei Bedarf und Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eine Anpassung der städtischen Richtlinie prüfen“, so Leppa. 

Weitere Informationen und Antragstellung unter: www.braunschweig.de/corona-hilfsfonds.

Quelle: Pressemitteilung.

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