Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung am 30. April in Frankfurt das vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Urteil gegen Robin Becker heute aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Der Abwehrspieler war ursprünglich mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt worden. Gegen dieses Urteil des Sportgerichts hatte der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Das Urteil des DFB-Bundesgerichts ist rechtskräftig. Robin Becker ist damit am Wochenende wieder spielberechtigt.
 
„Wir sind sehr froh – vor allem natürlich auch für den Menschen Robin Becker – dass das DFB-Bundesgericht unserer Berufung stattgegeben und das Urteil aufgehoben hat. Wir konnten anhand von neu vorgelegtem Videomaterial belegen, dass kein beleidigender Wortwechsel zwischen Robin oder einem sonstigen Spieler der Eintracht und dem Spieler vom TSV 1860 München gefallen ist und so die schweren und für uns zu keiner Zeit nachvollziehbaren Vorwürfe zurückweisen. Damit möchten wir das Thema hinter uns lassen und uns auf den Klassenerhalt konzentrieren. Robin ist für uns sportlich ein ganz wichtiger Spieler auf dem Weg zu diesem Ziel, auf das wir uns nach der Aufhebung des Urteils wieder voll und ganz fokussieren müssen und werden“, betont Tobias Rau, Aufsichtsratsmitglied der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA.

Quelle: Pressemitteilung.

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