Die Verwaltung hat heute den Organisatoren der für Montag geplanten „Bragida“-Versammlung eine Verfügung zugestellt, nach der die Versammlung aus Sicherheitsgründen ab 18.30 Uhr auf dem Parkplatz zwischen Toblerone und Hauptbahnhof stattfinden soll. Einen Aufzug soll es nicht geben.

Vorangegangen war gestern ein Kooperationsgespräch mit den Organisatoren der „Bragida“ unter Einbeziehung der Polizei. Ursprünglich hatte die „Bragida“ wie am vergangenen Sonntag auf dem Platz der Deutschen Einheit eine Versammlung mit anschließendem Aufzug angezeigt. Im Kooperationsgespräch wurde von den Organisatoren der Europaplatz vorgeschlagen, dies wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken der Polizei von der Versammlungsbehörde abgelehnt. Ein Einvernehmen auf den von der Stadt vorgeschlagenen Parkplatz am Hauptbahnhof konnte nicht erzielt werden, daher hat die Stadt diesen heute verfügt.

Dieser Verfügung liegt eine Neubewertung der „Bragida“-Versammlungen durch Polizei und Stadt nach dem vergangenen Sonntag zugrunde. Dabei zeigte sich nach Polizeiberichten, dass anders als noch zu Beginn der Versammlungen ein Großteil der „Bragida“-Teilnehmer dem rechtsextremen Spektrum bzw. der gewaltbereiten Hooliganszene zuzuordnen ist.

Laut den Berichten kam es schon bei der Zuführung von Teilnehmern vom Hauptbahnhof zur Versammlung zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, diese hat zudem Schlagschutzhandschuhe und Pfefferspray bei Kontrollen festgestellt. Aufgrund der von der Polizei festgestellten Gewaltbereitschaft und des aggressiven Verhaltens, das von „Bragida“-Teilnehmern am Sonntag ausging und den massiven Verkehrseinschränkungen in der Innenstadt, die wegen der erforderlichen räumlichen Trennung der Versammlungen schon in den Vorwochen entstanden waren, sei die vorgeschlagene Verlegung des Versammlungsortes geboten, so Ordnungsdezernent Claus Ruppert.

Die Stadt hat darüber hinaus weitere Auflagen verfügt. Diese betreffen u. a. Festlegungen zum Ausschluss von Alkoholkonsum und zur Nicht-Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen. Zudem sollten keine Parolen oder Lieder, die das NS-System verharmlosen oder verherrlichen, gespielt oder vorgetragen werden, und es dürfen keine Uniformen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung getragen werden.

Grundlage für Beschränkungen ist der § 8 des Versammlungsgesetzes. Danach sind Beschränkungen einer Versammlung zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung möglich. Ein Verbot kommt nur dann als “ultima ratio“ infrage, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht und diese nicht anders abgewehrt werden kann. Letzteres sei durch die Verlegung aber gegeben, so Ruppert, deshalb komme ein Verbot hier nicht infrage.

Die Stadt warte nun die weiteren Schritte der „Bragida“ ab sowie mögliche Veränderungen bei den bisher für die Innenstadt vorliegenden Anmeldungen von Gegendemonstrationen. Kooperationsgespräche wurden noch nicht geführt. Würden hier Verlegungen angezeigt, sei dies mit der Polizei bezüglich der Auswirkungen auf die Sicherheitslage zu bewerten.

Copyright und Infos

02.03.2015
Location: Hauptbahnhof (BS)
Autor / Credits: PM / Merle Eggert


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